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   LAG Berlin, 15.10.1982 - 2 Ta 60/82 (Kost)   

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https://dejure.org/1982,2547
LAG Berlin, 15.10.1982 - 2 Ta 60/82 (Kost) (https://dejure.org/1982,2547)
LAG Berlin, Entscheidung vom 15.10.1982 - 2 Ta 60/82 (Kost) (https://dejure.org/1982,2547)
LAG Berlin, Entscheidung vom 15. Oktober 1982 - 2 Ta 60/82 (Kost) (https://dejure.org/1982,2547)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7; ZPO § 5
    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung - Addition der Streitwerte von Feststellungs- und Leistungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.01.1968 - 2 AZR 156/66

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung - Vergleich

    Auszug aus LAG Berlin, 15.10.1982 - 2 Ta 60/82
    Die bisherige Rechtsprechung, die mit dem Bundesarbeitsgericht (vgl. BAG in AP Nr. 17 zu § 12 ArbGG 1953) wegen wirtschaftlicher Identität dieser Klagen eine einheitliche Wertfestsetzung für geboten hielt, wird aufgegeben.«.

    (BAG in AP Nr. 17 zu § 12 ArbGG 1953 Leitsatz 1).

  • LAG Berlin, 15.04.1980 - 2 Ta 17/80

    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert

    Auszug aus LAG Berlin, 15.10.1982 - 2 Ta 60/82
    Beträgt ggf. der Streitwert der Kündigungsfeststellungsklage nach § 12 Abs. 7 ArbGG im Regelfall eine Vierteljahresvergütung und wird dieser Wert im Teilurteil entsprechend festgesetzt (überwiegende Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte, vgl. auch LAG Berlin 2. Kammer Beschluss vom 15.4.1980 - 2 Ta 17/80 - Kost würde dies nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 12 Abs. 7 ArbGG dazu führen, dass der Bemessungsspielraum für den Wert der Leistungsklage "verbraucht" wäre, sofern das Leistungsbegehren drei Monatseinkommen nicht übersteigt.

    Der Wert der Feststellungsklage beträgt wegen des unter drei Monaten liegenden wirtschaftlichen Interesses des Klägers am Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses - wie von den Beschwerdeführern richtig errechnet - 4.723,33 DM (§ 12 Abs. 7 ArbGG, vergleiche wegen der Abweichung vom sogenannten Regelstreitwert auch LAG Berlin, 2. Kammer, Beschluss vom 15. April 1980 - 2 Ta 17/80 (Kost) -).

  • LAG Hamm, 06.05.1982 - 8 Ta 102/82

    Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung - Lohnnachzahlung

    Auszug aus LAG Berlin, 15.10.1982 - 2 Ta 60/82
    Aus den dargelegten Gründen gelangte die Beschwerdekammer abweichend vom Bundesarbeitsgericht zu dem Ergebnis, dass im Prozess um die Wirksamkeit einer Kündigung bei der Berechnung des Streitwerts der Wert des Feststellungsbegehrens und derjenige etwaiger Lohn- oder Gehaltsansprüche zusammenzuzählen sind; hierbei ist unerheblich, ob der Anspruch auf Arbeitsvergütung für die Zeit vor oder nach Ausspruch der streitigen Kündigung geltend gemacht wird (so zutreffend Tschischgale/Satzky, Das Kostenrecht in Arbeitssachen, 3. Aufl., S. 36-39 unter zusammenfassender Darstellung der Problematik mit zahlreichen Nachweisen der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung, insbesondere auch (richtig:) Arbeitsgericht Berlin in DB 1968, 180; vgl. ferner LAG Hamm in DB 1982, 1940 und LAG Stuttgart in AnwBl 1982, 207).
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